Der Freibetrag gehört der Person, nicht Ihrem Verein
Übungsleiterpauschale, Ehrenamtspauschale, Minijob. Drei einfache Regeln, und drei Fallen, in die Vereine zuverlässig laufen. Bei einer davon haftet der Verein für die Lohnsteuer.
Die Fragen, die sich niemand laut stellt
- „Unser Trainer arbeitet auch bei einem anderen Verein. Dürfen wir trotzdem steuerfrei zahlen?“
- „Darf der Vorstand eine Ehrenamtspauschale bekommen?“
- „Müssen wir die Arbeitszeiten unserer Trainer aufschreiben?“
- „Was ist die VBG, und warum vergisst die jeder?“
Was gilt
Nüchtern, mit Rechtsgrundlage. Wo etwas strittig oder landesabhängig ist, sagen wir es.
Die Werte ab 2026
Übungsleiterpauschale 3.300 € (vorher 3.000 €), Ehrenamtspauschale 960 € (vorher 840 €), Minijob-Grenze 603 €/Monat (vorher 556 €). Wer noch mit den alten Zahlen rechnet, rechnet falsch, und der halbe Ratgeber-Bestand im Netz ist veraltet.
Steueränderungsgesetz 2025
Der Freibetrag ist personenbezogen, hier haften Sie
Ein Trainer, der bei zwei Vereinen arbeitet, kann die 3.300 € nur einmal ausschöpfen. Beide Vereine zahlen aber gutgläubig steuerfrei, und der Verein haftet für die nicht abgeführte Lohnsteuer. Schutz gibt es nur über eine schriftliche Selbsterklärung.
Ehrenamtspauschale an den Vorstand: nur mit Satzung
Eine Regelung in der Geschäfts- oder Beitragsordnung genügt nicht. Fehlt die Satzungsgrundlage, ist die Zahlung gemeinnützigkeitsschädlich, und kann den Verein die Gemeinnützigkeit kosten.
Arbeitszeit aufzeichnen: Pflicht, mit Bußgeld
Für jeden Minijobber müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit binnen sieben Kalendertagen aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden. Branchenunabhängig. Bußgeld bis 30.000 €.
Zwei Anmeldungen, nicht eine
Der Minijob muss binnen sechs Wochen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden, und zusätzlich bei der VBG, der gesetzlichen Unfallversicherung. Die zweite wird routinemäßig vergessen.
Und was nimmt ClubCoPilot Ihnen ab?
Getrennt nach dem, was heute schon läuft, und dem, woran wir noch arbeiten. Damit Sie es von uns erfahren und nicht erst später merken.
Das läuft heute
- Trainingsbetrieb mit Terminen, Zu- und Absagen und Anwesenheit, die Datengrundlage für eine Arbeitszeit-Aufzeichnung.
- Buchhaltung, die Übungsleiterhonorare erkennt und klassifiziert.
- Qualifikationen und Lizenzen der Trainer mit Nachweis-PDF und Ablauf-Erinnerung über das Pflichten-Cockpit.
- Abschließbare Trainerverträge mit automatischer PDF-Erzeugung und digitaler Bestätigung per signiertem Link.
Daran arbeiten wir
- Freibetrags-Ampel: Wie viel vom Freibetrag ist bei diesem Übungsleiter noch übrig?
- Selbsterklärungs-Workflow mit jährlicher Wiedervorlage.
- MiLoG-konforme Arbeitszeitaufzeichnung, die Trainingseinheit ist die Arbeitszeit.
Brauchen Sie eines davon dringend? Sagen Sie uns Bescheid. Wir nennen Ihnen, wann es so weit ist.
Zum Vertiefen
Quellen
Diese Seite beschreibt die Rechtslage nach bestem Wissen, ersetzt aber keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich an eine Steuerberatung oder das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu Personal & Ehrenamt
Unser Trainer arbeitet bei zwei Vereinen. Was tun wir?
Lassen Sie sich eine schriftliche Selbsterklärung geben, dass er den Freibetrag nicht anderweitig ausschöpft und dass er Sie informiert, falls sich das ändert. Das ist Ihr Nachweis, dass Sie sorgfältig waren.
Können wir beide Pauschalen an dieselbe Person zahlen?
Ja, aber nur für unterschiedliche Tätigkeiten und getrennt ausgezahlt. Wer die F-Jugend trainiert und die Kasse führt, kann beides bekommen. Beides in einem Betrag für dieselbe Tätigkeit geht nicht.
Die anderen Bereiche
Lieber einmal in Ruhe durchgehen?
Wir schauen uns Ihre Situation an und sagen Ihnen, wo Sie stehen, ohne Verkaufsgespräch.
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